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Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes – BEHV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2020, 3037)

Name
der Kontoart
Eröffnung
auf Antrag von
Kontoinhaber Für Kontoart
vorgesehene Vorgänge und Transaktionen
Angaben zur
Eröffnung der Kontoart
Abgabekonto Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde Zuständige Behörde Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 31, 32 und 37 entfällt
Compliance-Konto Verantwortlicher Verantwortlicher Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 31 bis 37 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5
Handelskonto Natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft Natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 31 bis 35 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5
Löschungskonto Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde Zuständige Behörde Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 31 bis 34 entfällt
Nationalkonto Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde Zuständige Behörde Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20, 22, 24 bis 34 mit Ausnahme von § 29 entfällt
Veräußerungskonto Für den Verkauf zuständige Stelle Für den Verkauf zuständige Stelle Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 30 bis 32, 34 und 35 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5
Geändert durch Art. 1 V v. 21.6.2023 I Nr. 163
Änderung durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25